Multi Level Marketing ( MLM ): Wie prüft ein MLM-Rechtsanwalt eine Vertriebs-Struktur
Bei MLM handelt es sich um eine Unterform des Direktvertriebes, wobei inzwischen die Grenzen zum Fernabsatz verschwimmen. Für MLM-Rechtsanwälte ist es daher wichtig zunächst zu identifizieren welches Rechtsgebiet sich für die zu überprüfende MLM Struktur schwerpunktmäßig eignet. Äußere Abgrenzungskriterien sind Internet einerseits und Händlervertrieb andererseits. Grundsätzlich sollte ein MLM-Rechtsanwalt dann prüfen , ob es sich bei einer MLM Struktur tatsächlich um eine Vertriebsmittlerschaft handelt und nicht um einen geschlossenen Einkaufkreis, bei dem die Vertriebspartner letztlich nur Verbraucher sind. Wenn bei derartigen Strukturen ein verbotenes Schneeballsystem ausgeschlossen ist, wird der MLM-Rechtsanwalt prüfen müssen, wie die Vertragslinien verlaufen. Dies gilt in zweifacher Hinsicht. Einmal bezüglich der Vertriebsverträge und zum anderen hinsichtlich der Warenverkäufe. Bei den Vertriebsverträgen wird der MLM-Rechtsanwalt feststellen , dass es neben Ober-und Unter-Handelsvertretern , echte und unechte Vertragstypen gibt . Je nachdem ob die Verträge mit dem Unternehmen oder dem Handelsvertreter abgeschlossen werden. Der MLM-Rechtsanwalt wird aber auch unterschiedlichste Downline- Strukturen zu beurteilen haben. Diese können binär aufgebaut sein oder mehrgliedrig, je nachdem wie sie mit den einzelnen Marketingplänen eines Unternehmens verknüpft sind. In direktem Zusammenhang zur rechtlichen Eingliederung wird der MLM-Rechtsanwalt prüfen, ob die Ware in fremdem Namen und auf fremde Rechnung vertrieben wird ( Handelsvertreter )oder vom Vertriebspartner zunächst gekauft wird, um dann weiterverkauft zu werden ( Vertragshändler ). In vielen MLM Strukturen sind beide Vertriebsformen vorgesehen. Dann muss der MLM-Rechtsanwalt den Kern des Vertragssystems identifizieren. Die größten Schwierigkeiten werden dem MLM-Rechtsanwalt bei seiner oben skizzierten Prüfung jedoch durch die uneinheitliche Rechtsprechung in Deutschland bereitet. Bei Cross-Border-Systemen muss sich der MLM-Rechtsanwalt zusätzlich mit gesetzlichen Unterschieden auch in den EU –Mitgliedstaaten befassen. Diese bestehen trotz aller Harmonisierung fort.
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